Die Idee der Vorgesetzten ist interessant: Beamt*innen müssen Notdienste leisten. Schnell gesagt und schon muss der oder die streikende Kolleg*in vertreten werden. Wenn man die Arbeitskampfrichtlinien der TdL (ARBKA-RL ) list, so ergibt sich aber ein anderes Bild. Notdienste müssen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgesprochen werden. Das ist im Schulwesen nicht der Fall. Zudem bedeutet eine unbeaufsichtigte Klasse nicht, dass die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigenDiensten und Gütern unterbleiben würde, auch die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane bleibt gewahrt, es liegt kein öffentliches Interesse vor (z.B. zur Sicherung von Anlagen, von denen ohne Sicherung Gefahren ausgehen können), es werden keine Anlagen oder Güter bestreikt, die es notwendig machen unverzüglichen Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Ende des Arbeitskampfes wieder zu funktionieren und auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht gefährdet.
Ebenso gibt es auch die Möglichkeit, eine unbeaufsichtigte Klasse nach Hause zu schicken. In diesem Falle tritt keinerlei Notwendigkeit ein, die Schüler*innen zu beaufsichtigen. Sollte die Klasse dennoch in der Schule bleiben, so wird ein vermeintlicher „Notdienst“ bewusst herbeigeführt, um den Streik zu unterlaufen und die Beamten als Streikbrecher einzusetzen. Beamt*innen müssen ihren Vorgesetzten auf die Unzulässigkeit hinweisen und gegen die angeordnete Streikbrechertätigkeit mit den vorangegangenen Argumenten remonstrieren.