Neuigkeiten 07.10.2021

50 Jahre "Extremistenbeschluss"

Ausstellung zum "Berufsverbot"

Aufruf an den Landtag: Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell! Die GEW Duisburg hat am 29.11.2021 einen Besuch des Landtags organisiert, bei dem auch ein Rundgang durch die Ausstellung geplant ist.

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Am 28. Januar 1972 wurde von den Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt der ‚Extremistenbeschluss‘, besser bekannt als ‚Radikalenerlass‘ oder ‚Berufsverbot’, verkündet. Das geschah im krassen Gegensatz zu dem 1969 gemachten Ausspruch von Brandt „Mehr Demokratie wagen“, den viele Menschen als einen Neubeginn nach Jahren des innenpolitischen Stillstands  empfanden.

Der ‚Extremistenbeschluss‘ war Auftakt für eine staatliche Gesinnungsschnüffelei unter 3,5 Millionen Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst. Angehende Lehrer*innen, Lokführer*innen, Briefträger*innen , keiner war damals sicher, in den Dienst zu kommen, wenn er oder sie Mitglied, Sympathisant  der DKP, des MSB Spartakus war oder mal im Umkreis z.B. dieser Organisationen aufgefallen war. Diese Gesinnungsschnüffelei führte auch in Duisburg zu einigen Berufsverbotsfällen, die betroffenen Kolleg*innen kam nicht in den Schuldienst und mussten sich nach anderen beruflichen Perspektiven umsehen oder gegen das Berufsverbot klagen.

Die GEW NRW setzt sich seit langem dafür ein, den ‚Radikalenerlass‘ generell und bundesweit aufzuheben, die Betroffenen zu rehabilitieren und sie zu entschädigen. Der Landtag wird aufgefordert, sich offiziell bei den Betroffenen zu entschuldigen.
Unter Mitwirkung ehemaliger Betroffener hat die GEW NRW daher eine Ausstellung zu Berufsverboten erstellt, die vom 23.11. bis zum 2.12.2021 im Landtag in Düsseldorf gezeigt wird.
Der Stadtverband Duisburg hat in Zusammenarbeit mit Rainer Bischoff, MdL SPD, einen Besuch des Landtags organisiert, bei dem auch ein Rundgang durch die Ausstellung geplant ist. Er findet statt am Montag, den 29.11.2021, 12.30 Uhr im Landtag. Es ist geplant, einen Bus zu organisieren, der uns zum Landtag bringt. Interessierte melden sich bitte bei der Geschäftsstelle unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse (wegen der Pandemie-Verfolgbarkeit) bis zum 19.11.2021 an. Für den Besuch gelten die 3-G-Regeln (nachzuweisen).