Neuigkeiten 19.01.2021

Dienstliche Endgeräte (auch) für Sozialpädagog*innen und pädagogisches Personal!

Die Kolleg*innen dürfen bei der Verteilung der Geräte nicht ausgeklammert werden!

Aufgrund einer missverständlichen Förderrichtlinie und zögerlichen Verhaltens von oberer Schulaufsicht und Schulträgern, gibt es an einigen Schulen den Versuch, die Kolleg*innen auszuklammern. Das ist nicht nur ungerecht sondern auch Unrecht.

Min.

Die GEW Duisburg erhält nach wie vor Nachfragen aus den Kollegien, ob einigen Beschäftigten (bspw. sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase/pädagogisches Personal in den multiprofessionellen Teams) die dienstlichen Endgeräte, die aktuell verteilt werden, vorenthalten werden dürfen.

Dazu gibt es nur eine Antwort/Interpretation, die sich (mittlerweile) auch im Bildungsministerium durchgesetzt hat: Nein!

Das FAQ zur Förderrichtlinie (hier, s. Frage 4) ist diesbezüglich eindeutig:  "(...) alle (...) Lehrkräfte einschließlich Lehramtsanwärter, aber auch weitere(n) Personen, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind", sollen die Geräte beziehen dürfen. Übersetzt aus dem Verwaltungsdeutsch heißt das: auch das oben genannte sonstige pädagogische Personal (im Landesdienst) soll die Geräte erhalten.

Versäumnisse von „oben“ nicht die Kolleg*innen vor Ort ausbaden lassen!

Nur weil die Abfrage im Spätsommer anders ablief und die Fördergelder bereits verausgabt wurden, kann dies kein Argument sein, diesen Kolleg*innen die Geräte abzusprechen.

Natürlich wird die Verteilung der aktuell vorhandenen Geräte nicht einfacher, aber dementsprechende Ungerechtigkeiten verbieten sich aus Sicht der GEW und sollten vor Ort kompensiert werden, bis Ministerium/Bezirksregierung/Schulträger eine Lösung vorschlagen.

Nicht zuletzt GEW-Personalräte hatten die Verantwortlichen auf die Problematik frühzeitig aufmerksam gemacht.

Allen, denen weiterhin die dienstlichen Geräte verwehrt bleiben, sollten sich schnell bei ihren GEW-Personalräten melden!

Übrigens - dienstliche Geräte sind über GEW-Mitgliedschaft mit versichert!

Dazu passt auch: Die Geräte sind übrigens über eine GEW-Mitgliedschaft mitversichert - solange diese nicht grob fahrlässig beschädigt oder "verschludert" werden.

Nicht zuletzt deswegen lohnt sich eine GEW-Mitgliedschaft (Infos zum Beitritt hier oder natürlich auch in der Duisburger GEW-Geschäftsstelle).