Neuigkeiten 30.01.2017

Jahressonderzahlung - Dienstjubiläum und Vieles mehr

Neues vom Personalrat

Ab 2017 gibt es eine Menge Änderungen zu Jahressonderzahlung, Dienstjubiläum, Erfahrungsstufen, Anerkennung von Studienzeiten und beihilfeberechtigten Kindern. Was zu beachten ist, schildert euer GEW-Personalrat.

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1. JahressonderzahlungAb 2017 gibt es keine Jahressonderzahlung (im Dezember) mehr, dafür wird ab Januar 2017 die Jahressonderzahlung umgelegt auf die 12 Monate eines Jahres. Vorteile können steuerlicher Art sein UND die Jahressonderzahlung darf nicht weiter gekürzt werden vom Arbeitgeber.

2. Dienstjubiläum nach 25 Jahren

Nach 25 Dienstjahren gibt es eine Urkunde, einen freien Arbeitstag und (NEU) endlich wieder eine Jubiläumszuwendung in Höhe von €300,00. ABER: Kolleg*innen und Kollegen müssen selber bei der Bezirksregierung einen Antrag stellen, damit euch mitgeteilt wird, wann dieser Zeitpunkt ist. Sonst werdet ihr nicht informiert. TIPP: Auch das Referendariat zählt mit. Forderungen nach der Urkunde, dem Jubiläumsbonus und dem arbeitsfreien Tag können max. bis 3 Jahre rückwirkend beantragt werden. Das Jubiläumsgeld gibt es nur für Beschäftigte, deren Dienstjubiläum nach dem 01.07.2016 lag.

3. Neufestsetzung der Erfahrungsstufen

Alle Beamt*innen, die vor dem 01.06.2013 eingestellt worden sind, können ihre Erfahrungsstufen neu festsetzen lassen. (siehe gesondertes Info)

4. Anerkennung von StudienzeitenStudienzeiten werden für die Berechnung eures Ruhegehaltes nur noch anerkannt, wenn ein Antrag auf Anerkennung der Studienzeiten beim LBV vorliegt. Der Antrag kann über die Sachbearbeiter der Bezirksregierung erfolgen.

5. Beihilfeberechtigte Kinder

Beamte, die 2 oder mehr Kinder haben (Kindergeldberechtigung) erhalten Beihilfe in Höhe von 70 %. Ändert sich dies, weil ein Kind nicht mehr beihilfeberechtigt ist ( Beruf, Heirat, älter als 25 Jahre) und nur noch für ein Kind Kindergeld bezogen wird, reduziert sich auch der Beihilfesatz auf 50 %. Dies muss rechtzeitig der Beihilfe und der PKV mitgeteilt werden.
Ansonsten können Beschäftigte unterversichert sein oder müssen sogar einen neuen Vertrag mit der PKV abschließen, der natürlich mit steigendem Alter eine höhere finanzielle Belastung bedeuten kann.

Aus dem GEW-Personalrat: Edith Zischke-Siewert