Neuigkeiten 27.02.2018

Vorsicht Mitarbeitergespräch

Abhängigkeit von Schulleitung kann ausgenutzt werden

Mitarbeitergespräch, Zielvereinbarungsgespräch, Personalentwicklungsgespräch, Jahresgespräch, Planungsgespräch, Kooperationsgespräch oder Transfergespräch über die Wirksamkeit oder Nachhaltigkeit von Fortbildung – egal, welcher Name gewählt wird – es geht in der Regel um Personalführung von Mitarbeiter*innen. Solange Mitarbeitergespräche im Schulbereich nicht unter Beteiligung des Personalrats eingeführt sind, gibt es keine Verpflichtung für Lehrkräfte, ein solches Gespräch zu führen.

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Das Mitarbeitergespräch unterscheidet sich von der Nachfrage nach dem persönlichen Befinden oder anderen dienstlichen Gesprächen zur Regelung täglicher Abläufe grundsätzlich durch seine Zielsetzung, die Leitfaden gestützte Durchführung, die Regelhaftigkeit sowie die Dokumentation und ggfs. Zielvereinbarungen, zu denen die/der einzelne Beschäftigte veranlasst wird.

Die GEW rät

  • Wenden Sie sich an Ihren Personalrat, wenn Sie zu einem Mitarbeitergespräch aufgefordert werden. Personalräte, die von geplanten Mitarbeitergesprächen erfahren haben, konnten die Durchführung unter Hinweis auf den fehlenden rechtlichen Rahmen in vielen Fällen verhindern.
  • Sollten Sie ein solches Gespräch führen wollen, kann auf Ihren Wunsch ein Mitglied des Personalrats daran teilnehmen.
  • Weisen Sie darauf hin, dass Sie freiwillig teilnehmen.
  • Verlangen Sie eine Kopie, wenn Vorgesetzte sich Aufzeichnungen über das Gespräch machen.