Neben den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern der Länder, unterstützt die GEW tarifbeschäftigte Kolleg*innen auch juristisch. Kolleg*innen, die die Ausschlussfrist zum 31. Juli 2017 zur Beantragung verpasst haben, erhalten derzeit keine Angleichungszulage in Höhe von mittlerweile 105 Euro brutto monatlich.
Die GEW führt Musterklageverfahren für die Betroffenen durch, um sich dafür einzusetzen, dass ihnen die Zulage nachträglich noch gewährt wird. Dafür ist es wichtig, dass alle betroffenen Kolleg*innen zumindest formal den Antrag gegenüber ihrer Dienststelle stellen, damit bei einem erfolgreichen Verfahren zugunsten unserer Forderung, die Zulage auch an die Kolleg*innen gezahlt werden kann. Die GEW stellt einen entsprechenden Musterantrag zur Verfügung.