In der letzten Zeit haben Bezirksregierung oder Schulämter die Möglichkeit der Weiterarbeit von Tarifbeschäftigten nach vorzeitigem Rentenerhalt für nicht möglich erklärt. Nach ihrer Auffassung soll das Arbeitsverhältnis mit Erhalt einer Rente beendet sein. Diese Auffassung ist nicht korrekt, dazu gibt es keine Regelung im Tarifvertrag TVL.
In unserem Info findet ihr Erläuterungen zu den verschiedenen Möglichkeiten des Renteneintritts.