Auch die hohen unterrichtlichen Belastungen und erzieherischen Aufgaben in den sehr heterogenen inklusiven und integrativen Grundschulklassen und die damit verbundenen Team- und Beratungsgespräche sind in der normalen Arbeitszeit nicht mehr zu bewältigen.Die nur noch historisch zu begründende schlechtere Besoldung der Grundschullehrkräfte empfinden wir als fehlende Wertschätzung unserer Arbeit. In einem Rechtsgutachten für die GEW kommt Prof. Ralf Brinktrine im Januar 2016 zu dem Schluss, dass diese ungleiche Bezahlung verfassungswidrig ist. Gleichwertige Arbeit bei gleich langer Ausbildung muss gleich entlohnt werden. Auch die Lehrkräfte mit „alter“ Ausbildung müssen höhergruppiert werden, da deren Erfahrung dem Wert der jetzt längeren Ausbildung entspricht.
Wir fordern
- Anrechnungsstunden für alle Lehrerräte und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung
- mindestens 10 Anrechnungsstunden pro Grundschule als Sockel plus weitere Stunden je nach Größe der Schule
- A13/EG13 für alle Grundschullehrer*innen