Wir fordern von der Landesregierung:
- Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in inklusiven Klassen darf 20 nicht überschreiten, davon max. 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Inklusive Klassen benötigen eine Doppelbesetzung. Die Zuweisung von Stellen für Lehrerinnen und Lehrer (Regelschule) muss berücksichtigen, dass in jeder inklusiven Klasse im Unterricht jeweils zwei Lehrkräfte parallel eingesetzt werden.
- In jeder inklusiven Klasse muss eine halbe Stelle für einen Sonderpädagogen / eine Sonderpädagogin eingesetzt werden.
- Alle bisher nicht eingestellten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sollen auf jeden Fall einen Arbeitsplatz erhalten, damit die Inklusionsschulen und die weiter bestehenden Förderschulen personell gut ausgestattet sind. Nicht besetzbare Stellen für Sonderpädagoginnen bzw. Sonderpädagogen sollen durch interessierte Regelschullehrkräfte besetzt werden, die eine Freistellung zum Erwerb sonderpädagogischer Zusatzqualifikationen erhalten.
- Die Schulsozialarbeit muss erheblich ausgeweitet werden, zumindest in Schulen in Stadtteilen mit Erneuerungsbedarf. Zum erfolgreichen Lernen gehört auch die Bewältigung persönlicher, familiärer, sozialer und finanzieller Probleme. Das Schulministerium muss die Schulen nicht nur mit Lehrerstellen, sondern auch mit Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte sowie Fachleute anderer Professionen ausstatten, ergänzend zu den Lehrerstellen.
- Auf Landesebene soll ein Inklusionsplan mit verbindlichen Qualitätsstandards und Zeitplan für die Zielerreichung entwickelt werden.
- In Inklusionsschulen soll ein verbindliches Angebot des gebundenen Ganztags vorhanden sein. Die Ausstattung mit Personalkosten für externes Personal für den Ganztag soll nicht zu Lasten von Lehrerstellen gehen. Das Fachpersonal für den Ganztag soll auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern der unterschiedlichen Förderschwerpunkte ausgerichtet sein.
- Inklusionsschulen sollen verstärkt Angebote der Supervision und kollegialen Fallberatung in der Arbeitszeit nutzen können.
- Für Inklusionsschulen soll es verstärkt Teamfortbildungen während der Arbeitszeit geben. Wir fordern vom Schulträger:Schulen mit Inklusion müssen die nötigen räumlichen Voraussetzungen erfüllen:
- In den Klassen bzw. Jahrgangsstufen müssen in ausreichender Zahl Gruppen- bzw. Differenzierungsräume vorhanden sein (am besten durch Fenster und Tür mit der Klasse verbunden, bis zu 8 Personen müssen an einem Gruppentisch zusammen arbeiten können, zusätzlich sollte es mehrere Einzelarbeitsplätze mit PC oder Laptop geben ), damit
•einzelnen Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen (und ihre Schulbegleiterinnen oder Schulbegleiter) in Ruhe
arbeiten können,
•für die Förderschülerinnen und Förderschüler phasenweise zieldifferenziert unterrichtet werden kann,
•genügend Raum für selbstorganisiertes Lernen in Gruppen vorhanden ist,
•auch die Leistungsstärkeren durch Einzel- oder Gruppenaufträge besonders gefördert werden können. - Die Raumgröße einer Klasse muss so bemessen sein, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unbeeinträchtigt arbeiten können, zum Teil auch an Einzeltischen und PC-Arbeitsplätzen.
- In jedem Stadtbezirk soll es mindestens eine Inklusionsschule geben, die zumindest teilweise barrierefrei ausgestattet ist. Auf Rollstühle oder vergleichbare Hilfsmittel angewiesene Schülerinnen und Schüler sollen ihre Klassen- und Fachräume ohne Hindernisse erreichen können.
- Der Schulträger soll den Inklusionsschulen einen Extra-Etat zur Verfügung stellen, aus dem spezielle Fördermaterialien finanziert werden können.
- Die Schulentwicklungsplanung soll gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein vergleichbares, qualitativ hochwertiges und personell gut ausgestattetes Angebot an allen Förderorten erhalten.
- Die kommunale Inklusionsplanung soll gewährleisten, dass überall dort, wo Inklusion stattfindet, verbindliche Mindeststandards eingehalten werden. Statt Schließungen von Schulen sollen Schulkooperationen und Netzwerke verschiedener Schulformen entstehen. Personalvertretungen, Schulkonferenzen und Schulpflegschaften sollen in die Entwicklung und in die Entscheidungen des Schulträgers mit einbezogen werden.
- Der Etat für die Integrationshelfer/-innen sollte nicht mehr individuell, sondern auf den Bedarf der jeweiligen Klassen abgestimmt sein. Es soll möglich sein, dass ein Integrationshelfer / eine Integrationshelferin für mehrere Schüler oder Schülerinnen einer Klasse zuständig sein kann. Integrationshelfer/-innen sollen eine pädagogische Mindestqualifikation haben und tariflich angemessen vergütet werden (Mindestlohn, Berücksichtigung der Qualifikationen, Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse).
Wir fordern von den Schulleitungen: - Inklusion geht alle an. Das gesamte Schulklima, alle Entscheidungen und Entwicklungen müssen darauf ausgerichtet sein, die Umsetzung von Inklusion zu fördern und erleichtern. Dazu gehören offenes Lernen mit Individualisierung und Differenzierung in allen Fächern, Teamarbeit der Lehrkräfte und die Berücksichtigung der besonderen Belange nicht nur der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern auch die Förderung von Deutsch als Zweitsprache und der Ausgleich von sozialen Benachteiligungen.
- Die Zahl der Lehrkräfte in einer Klasse soll möglichst begrenzt werden. Doppelbesetzungen und Sonderpädagogischen Fachleute sollen Teamteaching praktizieren können und nach Möglichkeit in mehreren Fächern in einer Klasse bzw. in zwei parallelen Inklusionsklassen eingesetzt werden.
- Zeit für Teamarbeit (Verfügungsstunden) muss im Stundendeputat mit etwa einer Doppelstunde berücksichtigt werden. Außerdem muss zusätzliche Beratungszeit im Stundendeputat zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Teamteaching im Unterricht, Abstimmung von fächerübergreifendem Unterricht, vor allem gemeinsame Umsetzung der individuellen Förderpläne.
- Besonderes Engagement für Inklusion (z. B. die Umsetzung differenzierender Unterrichtsreihen oder besonderer Förderkonzepte für Schülerinnen und Schüler mit den verschiedenen Förderschwerpunkten bzw. Handlungsbedarfen) sollte unterstützt und durch Anreize gefördert werden.