Die GEW hat mit dem Rechtsgutachten des Herrn Prof. Dr. Ralf Brinktrine die Voraussetzungen geschaffen, um die Durchsetzung einer einheitlichen Einstufung nach A 13 für Alle auf den Weg zu bringen.
Zwischenzeitlich hat die GEW NRW auch entsprechende Musterklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet, so dass eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden kann.
Bereits Ende 2016 haben wir Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit denen die Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Geltendmachung muss jedoch in jedem Jahr erneut erfolgen. Daher haben wir die Musterschreiben für das Jahr 2020 aktualisiert.