Neue Inklusionsvereinbarung in Kraft

Scherbehindertenvertretung der GEW informiert

Seit 1. August ist die vierte Fortschreibung zur Inklusion von Beschäftigten mit Behinderung im Schulbereich der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.
Neue Inklusionsvereinbarung in Kraft

Gemeinsam wurde sie erarbeitet von den Schwerbehindertenvertretungen, den Personalräten aller Schulformen und Dezernat 47 als Vertretung der Dienststelle. Sie gilt für die rund 55.000 Beschäftigten des Landes an den öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Rund 2.500 Menschen haben davon einen anerkannten Schwerbehindertenstatus oder eine entsprechende Gleichstellung, bei etlichen anderen wurde eine Behinderung anerkannt. Zu den Beschäftigten zählen neben Lehrkräften unter anderem auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit sowie Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams.

Birgitta Radermacher (Regierungspräsidentin bis 08.2022) betonte bei der Unterzeichnung die Vorbildfunktion der Bezirksregierung als öffentlicher Arbeitgeber bei der Inklusion von Beschäftigten mit Behinderung. Erstmalig werden auch Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung ab 20 in den Blick genommen, früher erst ab 30. All diese Beschäftigten können darauf vertrauen, dass ihnen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile entstehen und sie nicht ausgegrenzt werden. Durch die Festlegung von Standards für Führungskräfte an Schulen und in der Schulaufsicht wird ein verbindlicher, für alle nachvollziehbarer Rahmen für die Inklusion geschaffen.

Besonderer Wert gelegt wird auf das gemeinsame jährliche Gespräch /  Jahresgespräch, damit sich die Führungskräfte ein umfassendes Bild von der Arbeitssituation der Beschäftigten machen können und sie durch die Gewährung von Nachteilsausgleichen unterstützen. Gesprächsleitfäden sollen dabei allen Beteiligten helfen, unabhängig davon, ob die Beschäftigten mit oder ohne eine vertraglich festgesetzte Zeit im Unterricht arbeiten.

Die Vereinbarungen tragen dazu bei, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden mit Behinderung zu erhalten und so ihre gesellschaftliche Teilhabe aktiv zu sichern. Der Erfolg der Inklusion der Beschäftigten sichert auch die Unterrichtsversorgung für die Schülerinnen und Schüler und trägt zur Verringerung des Lehrkräftemangels bei.

Die Vereinbarung zur Inklusion von Beschäftigten mit Behinderung im Schulbereich der Bezirksregierung Düsseldorf wird den Schulen sowie den Zentren für die schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) per Schulmail und in Papierform bekannt gegeben. In jeder Schule wird es ein Papierexemplar geben. Auf den Internetseiten der Schulabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Inklusionsvereinbarung mit den schulformspezifischen Rückmeldeformularen neben den Kontaktdaten der Schwerbehindertenvertretung schon veröffentlicht.