Datenschutz in der Schule ist seit der Neufassung der DSGVO Thema im Kollegium. Die Unsicherheit ist groß. Zwischen bedenkenloser Nutzung und fundamentaler Ablehnung schwanken die Meinungen hin und her. Wir beantworten die häufigsten Fragen.
- Muss ich mein privates Endgerät nutzen?
- Was passiert mir, wenn ich Fehler mache?
- Was darf ich an Daten verarbeiten?
- Kann ich die Datensicherheit auf meinem privaten Gerät gewährleisten?
- Unterschreibe ich oder nicht?
Unser Referent kennt die Duisburger Schulen und die sächlichen Voraussetzungen vor Ort. Die Veranstaltung informiert über Haftung, rechtliche Grundlagen, was genehmigt werden kann und sie macht fassbar, was die Begriffe Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit bedeuten.
Im Mittelpunkt steht die „Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule durch Lehrkräfte zu dienstlichen Zwecken auf privaten ADV-Anlagen von Lehrkräften gemäß § 2 Absatz 2 VO-DV I / § 2 Absatz 4 VO-DV II“.
Bei Interesse an einer Information (z.B. in der Lehrerkonferenz) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der GEW Duisburg. Als Referent steht Ihnen Herr Thomas Schwindt zur Verfügung. Er ist u.a. Mitglied im Personalrat Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Sekundarschule und PRIMUS-Schule bei der Bezirksregierung Düsseldorf.