Sommerferien bezahlen!

Vertretungslehrkräfte aufgepasst

Referendariat geschafft und befristete Stelle ergattert, doch aufgepasst: die Sommerferien werden nicht automatisch bezahlt. Wenn der Vertrag bis zum letzten Schultag vor Ferienbeginn abgeschlossen ist, eine Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung oder auch die Zuweisung einer unbefristeten Stelle im Nachrückverfahren aber erst kurz vor dem neuen Schuljahr fällt, so gibt es kein Geld. Das ist eine Ungleichbehandlung! Das Land muss sich seiner Fürsorgepflicht stellen.
Sommerferien bezahlen!

Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Ungerechtigkeit beseitigen! Lehramtsanwärterinnen  und  Lehramtsanwärter,  die  nach  Absolvierung  des  Vorbereitungsdienstes zum  30.  April eine  Stelle  zur  Vertretung  erhalten,  bekommen  die  Sommerferien  nicht  automatisch bezahlt, so z.B., wenn der Vertrag bis zum letzten Schultag vor Ferienbeginn abgeschlossen ist, eine Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung  oder  auch  die  Zuweisung  einer  unbefristeten  Stelle  im  Nachrückverfahren aber  erst kurz vor dem neuen Schuljahr fällt.

Diese Praxis ist ungerecht!Zumal  diejenigen  LAA,  die  zum  31.  Oktober eines  Jahres  fertig  werden, das Problem in der Regel nicht haben. Für die Betroffenen stellt es  jedenfalls  eine  finanzielle  Härte  dar,  geht  es  doch  letztlich  um  die Bezahlung von 1,5 Monatsgehältern.
Die GEW hat sich an das Schulministerium gewandt und fordert eine Änderung des maßgeblichen Erlasses zur Beschäftigung von Vertretungslehrkräften: Ungerechtigkeiten beseitigen!
Aufgrund  der  bestehenden  Erlasslage  des  MSW  ist  die  Sommerferienbezahlung nur dann gesichert, wenn bereits zum Schuljahresende feststeht, dass eine Anschlussbeschäftigung - befristet oder unbefristet - erfolgt.  Eine befristete Beschäftigung  muss  eine  Dauer im  Verhältnis von 3:1 zur Ferienzeit aufweisen.
Würde – so die Forderung der GEW - die Zeit des Vorbereitungsdienstes  der  LAA  ausdrücklich  als  Beschäftigungszeit  angesehen,  fielen  sie  unter  folgende  Erlassregelung:  Wer  am  1.  Februar  eines  Jahres  in einem  Beschäftigungsverhältnis  steht  und  einen  Vertrag  bis  zu  den  Sommerferien hat, wird bis zum Ende der Sommerferien bezahlt.

Die GEW sagt:

  • Nachdem  der  betreffende  Erlass  schon  für  eine  Entspannung  der  Situation vieler befristet beschäftigter Lehrkräfte gesorgt hat, geht es jetzt darum, noch bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
  • Das  Land  soll  sich  seiner  Fürsorgepflicht  stellen.  Wir  wollen  klare Beschäftigungsperspektiven  für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen.

Wir wollen eine gerechte Regelung aus einem Guss!