Ungerechtigkeit beseitigen! Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes zum 30. April eine Stelle zur Vertretung erhalten, bekommen die Sommerferien nicht automatisch bezahlt, so z.B., wenn der Vertrag bis zum letzten Schultag vor Ferienbeginn abgeschlossen ist, eine Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung oder auch die Zuweisung einer unbefristeten Stelle im Nachrückverfahren aber erst kurz vor dem neuen Schuljahr fällt.
Diese Praxis ist ungerecht!Zumal diejenigen LAA, die zum 31. Oktober eines Jahres fertig werden, das Problem in der Regel nicht haben. Für die Betroffenen stellt es jedenfalls eine finanzielle Härte dar, geht es doch letztlich um die Bezahlung von 1,5 Monatsgehältern.
Die GEW hat sich an das Schulministerium gewandt und fordert eine Änderung des maßgeblichen Erlasses zur Beschäftigung von Vertretungslehrkräften: Ungerechtigkeiten beseitigen!
Aufgrund der bestehenden Erlasslage des MSW ist die Sommerferienbezahlung nur dann gesichert, wenn bereits zum Schuljahresende feststeht, dass eine Anschlussbeschäftigung - befristet oder unbefristet - erfolgt. Eine befristete Beschäftigung muss eine Dauer im Verhältnis von 3:1 zur Ferienzeit aufweisen.
Würde – so die Forderung der GEW - die Zeit des Vorbereitungsdienstes der LAA ausdrücklich als Beschäftigungszeit angesehen, fielen sie unter folgende Erlassregelung: Wer am 1. Februar eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht und einen Vertrag bis zu den Sommerferien hat, wird bis zum Ende der Sommerferien bezahlt.
Die GEW sagt:
- Nachdem der betreffende Erlass schon für eine Entspannung der Situation vieler befristet beschäftigter Lehrkräfte gesorgt hat, geht es jetzt darum, noch bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
- Das Land soll sich seiner Fürsorgepflicht stellen. Wir wollen klare Beschäftigungsperspektiven für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen.
Wir wollen eine gerechte Regelung aus einem Guss!