Tarifrunde: Landesweiter Warnstreik am 25.11.2021

Tarifrunde 2021 #DAS GEWINNEN WIR

Die GEW ruft euch zum landesweiten Warnstreik am 25. November 2021 in Düsseldorf auf. Wir sind aus Duisburg mit dabei! Eine gemeinsame Anreise ab Duisburg Hbf ist möglich. Wir treffen uns ab 09.30 Uhr am Osteingang. Dort gibt es auch die Tickets für die Fahrt.
Tarifrunde: Landesweiter Warnstreik am 25.11.2021

Anreise zum landesweiten Warnstreik am 25.11.21 aus Duisburg

Wer zusammen anreisen möchte, kann ab 09.30 Uhr am Osteingang des Duisburger Hbf mit anderen streikenden Kolleg*innen die Züge nehmen. Wir sind vor Ort und geben euch Tickets für die Fahrt. Wenn möglich reisen wir in 5er-Gruppen von dort aus an. Die Zugverbindungen sind:

  • 09.53 Uhr ab Gleis 2 mit dem RE 3
  • 10.07 Uhr ab Gleis 5 mit dem RE 11
  • 10.16 Uhr ab Gleis 2 mit dem RE 19
  • 10.23 Uhr ab Gleis 4 mit dem RE 1
  • 10.36 Uhr ab Gleis 9 mit dem RE 2

Bitte denkt an die Corona-Regeln im öffentlichen Nahverkehr!

Es besteht die Möglichkeit, sich schon in Duisburg bei den Kolleg*innen am Ostausgang in die Streiklisten einzutragen, damit der Andrang in Düsseldorf etwas gemindert wird.

Ablauf in Düsseldorf

  • 11.00 Uhr DGB-Haus
  • 12.00 Uhr Demonstartion zum Landtag
  • 13.00 Uhr Kundgebung vor dem Landtag

Der ganztägige landesweite Warnstreik am 25. November 2021 findet in Düsseldorf statt.

Zunächst treffen wir uns zur Vorkundgebung am DGB-Haus auf der Friedrich-Ebert-Str. am Hauptbahnhof (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr). Ayla Çelik (Vorsitzende der GEW NRW) wird dort einen Redebeitrag halten.

Anschließend gibt es von dort eine Demonstration zum Landtag. Der Start ist um 12.00 Uhr. Das GEW-Streikzelt befindet sich am Landtag in der Nähe des Apollo-Theaters.

Die Kundgebung am Landtag findet in der Zeit 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr mit Frank Werneke (ver.di- Vorsitzender) und Ulrich Silberbach (Vorsitzender der dbb beamtenbund und tarifunion) statt.

Warum streiken wir?

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 8. Oktober 2021 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Bisher haben die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt.

Die GEW fordert in der Tarifrunde 2021 u.a.

  • 5 Prozent mehr Gehalt – mindestens aber 150,- Euro
  • 100,- Euro monatlich mehr für alle in Ausbildung
  • stufengleiche Höhergruppierung
  • Tarifvertrag für studentische Beschäftigte

Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Regierungsbezirk Düsseldorf im Geltungsbereich des TV-L und des TV Prakt-L am 25. November 2021 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Ist streiken überhaupt erlaubt?

Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen. Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in Deutschland nicht zulässig.

Wer darf streiken?

Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle ArbeitnehmerInnen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind. KollegInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz.

Was ist mit denen, die nicht streiken wollen?

Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber:  Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen.

Wie komme ich an mein Streikgeld?

Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer.

Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich rechnen?

Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Beteiligung am Streik informieren?

Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben.

Wer entscheidet, ob Einrichtungen geschlossen werden und wie funktioniert ein „Notdienst“?

Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden.

Was passiert während eines Streiks?

Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig.