Aus guten Gründen wurde die verbindliche Empfehlung der Grundschulen beim Übergang vor Jahren abgeschafft. Diese haben sich nicht verändert. Nur die Situation an Grundschulen hat sich verschärft: Es herrscht großer Lehrkräftemangel, Ganztagsplätze stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, zusätzliche Fördermaßnahmen müssen gestrichen werden, Grundschullehrer*innen arbeiten am Limit.
GEW NRW gegen neues Übergangsverfahren
Da müssen Fragen aufgeworfen werden: Wer entscheidet demnächst und schreibt die Gutachten zum Übergang? Die ausgebildete Lehrerin, die eigentlich in der Schuleingangsphase gebraucht wird, weil die nicht ausgebildete Vertretungslehrkraft mit dem Erstleseunterricht verständlicherweise überfordert ist? Oder die Seiteneinsteigerin, die sich nach einem kurzen Crashkurs gerade in den Unterricht der Klasse 4 einarbeitet?
Die Landesregierung ist unter anderem angetreten mit dem Ziel, die Schulen von zusätzlichen Aufgaben zu entlasten und in dieser Situation zu unterstützen. Sie täte gut daran, auf die eindeutigen Rückmeldungen aus allen Verbänden und Gewerkschaften zu hören, die die Eltern und Lehrkräfte der Grundschulen vertreten – wir brauchen diese Reform nicht! Sie gehört zu den Tropfen, die das Fass überlaufen lassen.