Achtung: Diese Info richtet sich nicht nur an ausländische Studierende, sondern auch an ihre Kommiliton*innen! Im Ausländerrecht gibt es große Graubereiche. Die Erfahrung zeigt, dass es deshalb gut ist, wenn Menschen sich nicht allein mit den Behörden beschäftigen müssen, sondern sowas gemeinsam angegangen wird. Besonders hilfreich ist es, wenn Menschen dabei sind, die Erfahrung mit deutschen Behörden haben und oft macht es bei den Behörden auch einen Unterschied, ob jemand mit deutschem Pass mit dabei ist.
Deshalb die dringende Bitte an alle Studierenden, die schon länger hier leben: Hakt nach, wie der Stand bei euren ausländischen Kommiliton*innen ist, bietet eure Hilfe an, geht (trotz Corona) gemeinsam zu den Beratungsstellen und anschließend zu den Behörden. Qualifizierte Beratung gibt es zumeist vor Ort bei den Studierendenwerken und den ASten, teilweise auch bei Hochschulbehörden und Graduiertenschulen. Lokale Beratungsangebote sind die erste Wahl, da jede Behörde individuell ist. Es gibt aber auch überregionale Angebote, insbesondere vom Bundesverband ausländischer Studierender.
Deutschland ist das beliebteste nicht-englischsprachige Studienland für internationale Studierende: Mehr als 300.000 von ihnen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zurzeit an einer deutschen Hochschule eingeschrieben.
An der Lage der ausländischen Studierenden wird besonders deutlich, dass Diskriminierungsmechanismen durch und während der Corona-Krise nochmals verstärkt werden. So müssen ausländische Studierende für ihre Visa nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, haben aber meist keine Arbeitserlaubnis und nur wenige haben Anspruch auf BAföG. Kratzen sie trotz weltweiter Krise das notwendige Geld zusammen, haben sie zu viel auf dem Konto, um die Soforthilfen zu erhalten. Schaffen sie das nicht, bekommen sie zwar Soforthilfen, gefährden aber ihren Aufenthaltsstatus. Generell ist die Orientierung nochmal schwieriger in der Krise, wenn ausländische Studierende neu nach Deutschland kommen und die Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.
Mit der NRW-weiten Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester (siehe unten) konnte zumindest eine Forderung erstritten werden. Dies ist ein entscheidender Teilerfolg, weil die Länge der Visa von der Regelstudienzeit abhängig ist. Zudem wurden die Arbeitsbeschränkungen für ausländische Studierende gelockert, sodass auch Menschen mit Studierendenvisum vorübergehend mehr als 120 volle Arbeitstage im Jahr arbeiten dürfen.
Auch für ausländische Studierende ist es möglich eine Überbrückungshilfe (siehe oben) zu beantragen. Der KfW-Überbrückungskredit (siehe oben) steht im Gegensatz zu vielen anderen Studienkrediten auch ausländischen Studierenden zur Verfügung.
Viele nicht-EU-Studierende, die derzeit neu ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen, haben derzeit Schwierigkeiten, ein Visum zu bekommen.
Aufgrund der aktuellen Situation stehen internationale Studierende vor neuen Herausforderungen. Das Deutsche Studentenwerk hat deshalb FAQs speziell zur Corona-Lage internationaler Studierender veröffentlicht.