Unverständlich späte und unvollständige Information

Schulministerium regelt Personaleinsatz neu

Mit einem nachmittags an einem beweglichen Ferientag an vielen Schulen versandten Erlass regelt das Schulministerium den Personaleinsatz in der kommenden Schulwoche und trifft neue Regelungen für die sog. „Risikogruppen“. Erneut informiert das Ministerium zu spät und und unvollständig. Bis zuletzt war unklar, wie es in der kommenden Woche in den fast 6.000 Schulen in NRW weitergehen soll.
Schulministerium regelt Personaleinsatz neu

Foto: iStock.com/gpointstudio

Bis zuletzt war unklar, wie es in der kommenden Woche in den fast 6.000 Schulen in NRW weitergehen soll. Alle Beteiligten waren verunsichert, da die bestehenden Regelungen in vielen Punkten bis zum 24. Mai 2020 befristet waren. Zudem verunsicherten Medieninformationen, dass zeitnah die Regelungen für die "Risikogruppen" verändert würden.Hier hat das Ministerium nun mit einem Erlass vom 22. Mai 2020 vorübergehende Klarheit geschaffen. Die bislang geltenden Regelungen werden bis Pfingsten verlängert. Ab Mittwoch, den 3. Juni 2020, gelten Neuerungen.

Die neuen Regelungen betreffen die Einbeziehung von "Risikogruppen" in den Präsenzunterricht. Hier wird nun vorgegeben, dass zur Vermeidung der Einbeziehung in den Präsenzunterricht, der Schulleitung ein Attest der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes vorgelegt werden muss, das die Bestätigung enthält, in Falle einer Infektion mit dem Coronavirus Sars CoV-2 bestehe aufgrund der bestehenden Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs. Für Lehrkräfte, die in häuslicher Gemeinschaft mit einer tatsächlich zu betreuenden Person mit Pflegegrad leben, gilt dies entsprechend. Betroffene Kolleg*innen müssen also bei Bedarf die nächste Woche entsprechend nutzen.

Aus Sicht der GEW NRW weist die Informationspolitik des Schulministeriums inzwischen kaum mehr entschuldbare Defizite auf. Selbst in dieser deutlich zu späten Information der Bezirksregierungen wird nicht klar zum Ausdruck gebracht, ob nach dem 3. Juni bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 weitere Neuregelungen folgen sollen. Erneut veränderte Vorgaben wären aus Sicht der GEW NRW eine Missachtung der Arbeit der Lehrer*innen und der Schulleiter*innen, die in den vergangenen Wochen mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein die schulische Arbeit für den Rest des laufenden Schuljahres geplant haben.

Schulleiter*innen, die verantwortungsbewusst planen, müssen sicher sein, dass sie im laufenden Schuljahr nicht erneut umplanen müssen. Vor allem aber brauchen sie endlich verlässliche Informationen, was das Schulministerium für das kommende Schuljahr plant.